Wie viele Personen kann man in einer Patientenverfügung benennen?
In ere Patienteverfieigig chann mehre Persone nänä. D’Patienteverfügig isch e Dokumänt, wo d Müöglichkeit bitet, im Fall vo nöd-meer-chönne eige Entscheid vo medicinische Behandlige frühzytig fäschtzlägä und ä usschnittlische Erklärung drüber z’gäh, wie me bim usschtand vo nöd-meer-chönnä verwaltinscht wäre wott. Es isch wichtig, dass alli im Dokumänt erwähnti Persone über d’Wünsch und Änordnige informiert sind. D’Patienteverfügig chann sowohl en Vertrauenspersoon als au e Rechtsvertreter bänänä. Es isch empfehlnswärt, d’Patienteverfügig regelmässig z’überprüefe und bim Arzt depoziäre.
Inhalt
- 1 Was ist eine Patientenverfügung?
- 2 Wer kann in einer Patientenverfügung genannt werden?
- 3 Empfehlungen zur Auswahl der benannten Personen
- 4 Wie viele Personen sollten benannt werden?
- 5 Wie funktioniert die Dokumentation?
- 6 Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung in der Schweiz
- 7 Hinterlegung der Patientenverfügung
- 8 Vorlagen für Patientenverfügungen
- 9 Wo kann man eine Patientenverfügung bekommen?
- 10 Fazit über die Benennung in der Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das individuelle Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Behandlung und Pflege festhält, falls eine Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. In der Schweiz ist sie eine rechtlich bindende Anleitung für Ärzte und Angehörige. Falls du mehr über die Grundlagen erfahren möchtest, besuche unseren Artikel über Was ist eine Patientenverfügung.
Wer kann in einer Patientenverfügung genannt werden?
In einer Patientenverfügung hast du die Möglichkeit, mehrere Personen zu benennen, die im Fall deiner Entscheidungsunfähigkeit für dich handeln dürfen. Dies können Angehörige, Freunde oder auch rechtliche Betreuer sein. In der Regel wird geraten, immer mindestens zwei Personen zu benennen, damit im Falle von Abwesenheit oder Verhinderung der ersten Person eine Alternative vorhanden ist.
Empfehlungen zur Auswahl der benannten Personen
Die Auswahl der Personen, die in deiner Patientenverfügung genannt werden, ist von grosser Bedeutung. Hier sind einige Empfehlungen:
- Vertrauen: Wähle Personen, denen du vertrauen kannst und die deine Werte und Vorlieben gut kennen.
- Verfügbarkeit: Die benannten Personen sollten bereit und in der Lage sein, in kritischen Momenten Entscheidungen zu treffen.
- Kommunikation: Es ist wichtig, dass die von dir benannten Personen miteinander kommunizieren und in der Lage sind, deine Wünsche klar darzustellen.
Wie viele Personen sollten benannt werden?
In der Regel ist es empfehlenswert, zwischen zwei und vier Personen in der Patientenverfügung zu benennen. Dies sorgt dafür, dass im Notfall immer jemand verfügbar ist, um deine Wünsche umzusetzen. Zu viele benannte Personen können jedoch zu Verwirrung führen, falls es unterschiedliche Meinungen über die medizinischen Entscheidungen gibt. Es ist ratsam, die benannten Personen über die Patientenverfügung zu informieren und sicherzustellen, dass sie bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen.
Wie funktioniert die Dokumentation?
Die Namen der benannten Personen sollten klar und deutlich schriftlich in der Patientenverfügung aufgeführt werden. Neben den Namen ist es hilfreich, deren Kontaktdaten bereitzustellen, damit die Ärzte oder medizinisches Personal im Bedarfsfall schnell Kontakt aufnehmen können.
Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung in der Schweiz
In der Schweiz ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das bedeutet, dass die benannten Personen im Ernstfall deine Wünsche einschränkend vertreten können. Es ist jedoch wichtig, klar zu definieren, welche spezifischen Entscheidungen die benannten Personen treffen dürfen. Du kannst zum Beispiel festlegen, ob sie Entscheidungen über lebensverlängernde Massnahmen oder über die Einwilligung zu bestimmten Behandlungen treffen dürfen.
Hinterlegung der Patientenverfügung
Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung an einem sicheren Ort zu hinterlegen, der im Notfall leicht zugänglich ist. Darüber hinaus gibt es spezielle Einrichtungen und Organisationen in der Schweiz, die die Hinterlegung von Patientenverfügungen anbieten. Mehr Informationen darüber findest du im Artikel Patientenverfügung: Wo kann man sie hinterlegen.
Vorlagen für Patientenverfügungen
Wenn du zum ersten Mal eine Patientenverfügung erstellen möchtest, kann eine Vorlage hilfreich sein. Es gibt verschiedene Vorlagen, die du verwenden kannst, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind. Du kannst beispielsweise eine Patientenverfügung Vorlage Word herunterladen und an deine Bedürfnisse anpassen.
Wo kann man eine Patientenverfügung bekommen?
In der Schweiz gibt es verschiedene Ressourcen, um eine Patientenverfügung zu erstellen. Du kannst diese in Arztpraxen, Krankenhäusern oder über medizinische Organisationen erhalten. Informiere dich auch über gesetzliche Vorgaben und best practices, indem du unseren Artikel über die Wo bekomme ich eine Patientenverfügung in der Schweiz liest.
Fazit über die Benennung in der Patientenverfügung
Die Benennung von Personen in deiner Patientenverfügung ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass deine Wünsche respektiert werden, falls du nicht mehr in der Lage bist, diese selbst zu kommunizieren. Es empfiehlt sich, vertrauenswürdige und verfügbare Personen auszuwählen und diese über ihre Rolle in diesem Prozess zu informieren. Ein gut durchdachtes Dokument kann deinen Angehörigen viel Druck abnehmen und klare Richtlinien für medizinische Entscheidungen bieten.
In einer Patientenverfügung in der Schweiz kann man mehrere Vertrauenspersonen benennen, die bei Entscheidungen über medizinische Massnahmen konsultiert werden sollen. Es ist wichtig, dass die ausgewählten Personen über die eigenen Wünsche und Vorstellungen Bescheid wissen und im Zweifelsfall für einen selbst eintreten können. Die Anzahl der benennbaren Personen ist nicht festgelegt, es wird jedoch empfohlen, nur eine überschaubare Anzahl von Vertrauenspersonen zu bestimmen.