Die Prämienverbilligung in der Schweiz hilft Menschen mit niedrigerem Einkommen, die hohen Kosten der Krankenversicherungsprämien zu tragen.
Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die vom Staat bereitgestellt wird, um sicherzustellen, dass alle Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung haben. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf diese Prämienverbilligung? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Voraussetzungen und geben Ihnen eine umfassende Übersicht.
Inhalt
1. Grundlegende Voraussetzungen für die Prämienverbilligung
In der Schweiz gibt es allgemeine Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf die Prämienverbilligung zu haben. Diese können je nach Kanton variieren, jedoch gibt es einige Grundkriterien, die in der ganzen Schweiz gelten:
- Wohnsitz in der Schweiz: Antragsteller müssen in der Schweiz leben und dort gemeldet sein.
- Versicherungspflicht: Sie müssen eine obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz haben.
- Einkommen und Vermögen: Die Prämienverbilligung richtet sich vor allem an Personen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen. Es gibt in jedem Kanton Einkommensgrenzen, die festlegen, wer Anspruch hat.
2. Einkommensgrenzen: Wer gilt als berechtigt?
Die Einkommensgrenze ist einer der wichtigsten Faktoren für den Anspruch auf die Prämienverbilligung. Diese Grenze variiert je nach Kanton, da jeder Kanton eigene Regelungen und Schwellenwerte festlegt. In der Regel gilt:
- Einzelpersonen mit einem jährlichen Einkommen unter ca. 35.000 CHF können in den meisten Kantonen einen Antrag stellen.
- Paare und Familien haben in der Regel höhere Einkommensgrenzen, da der Unterhaltsaufwand höher ist.
Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des eigenen Kantons zu prüfen, da diese die Grenzen je nach Kosten und Budget anpassen können. In der Regel prüfen die Kantone die Einkommenssteuererklärung, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln.
3. Spezifische Berechtigungen nach Kanton
Jeder Kanton hat seine eigenen Regelungen für die Prämienverbilligung. So kann es zum Beispiel im Kanton Zürich andere Voraussetzungen geben als im Kanton Genf. Hier sind einige spezifische Unterschiede:
- Zürich: Für Personen mit geringem Einkommen gibt es eine gestaffelte Unterstützung, die abhängig von Einkommen und Vermögen ist.
- Genf: Hier gibt es einen besonderen Fokus auf Familien und Alleinerziehende, wobei die Einkommensgrenzen höher angesetzt sind.
- Basel: Basel unterstützt vor allem Pensionierte und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Ein Besuch auf der Webseite des eigenen Kantons kann dabei helfen, die spezifischen Anforderungen für den eigenen Wohnort zu finden.
4. Wer kann keine Prämienverbilligung beantragen?
Es gibt auch bestimmte Personengruppen, die in der Regel keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Dazu gehören oft:
- Personen mit hohem Einkommen und großem Vermögen.
- Personen, die keine Pflichtkrankenversicherung in der Schweiz haben.
- Personen, die sich in einem spezifischen Visums- oder Aufenthaltsstatus befinden, der keine Prämienverbilligung zulässt.
Jeder Kanton hat jedoch eigene Regelungen und es lohnt sich immer, die genauen Bestimmungen zu prüfen.
5. Wie beantragt man die Prämienverbilligung?
Die Beantragung der Prämienverbilligung erfolgt normalerweise über das Steueramt oder die Sozialversicherungsanstalt des jeweiligen Kantons. Der Prozess variiert leicht, aber allgemein ist folgendes zu beachten:
- Den Antrag ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente beilegen, wie zum Beispiel die Steuererklärung.
- Den Antrag beim zuständigen Amt einreichen.
- Auf die Bestätigung oder weitere Rückfragen seitens der Behörde warten.
Einige Kantone ermöglichen auch eine Online-Beantragung, was den Prozess erheblich vereinfacht.
6. Wie wird der Zuschuss berechnet?
Der Betrag der Prämienverbilligung wird basierend auf dem anrechenbaren Einkommen und der Anzahl der Personen im Haushalt berechnet. Einige Kantone berücksichtigen auch das Vermögen und zusätzliche Ausgaben. In der Regel erhalten:
- Einzelpersonen einen geringeren Zuschuss als Familien.
- Familien und Alleinerziehende in der Regel höhere Zuschüsse.
Die genaue Berechnung ist kantonal unterschiedlich und kann je nach finanzieller Situation angepasst werden.



