Wer entscheidet, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Wenn kei Patienteverfügig vorligt, bestimmt s Gsetz, wär über d medizinischi Behandlig entscheidet. D’Hauptverantwortlig ligt bi deene gsetzliche Vertreter, wiest s’gsundheitlich Wohl vo de Betroffene im Blick hei. S’Gssetz gibt au d’Möglichkeit vor, en Bevollmächtigte z’setze, wos bi solche Entscheidige iistimmt und d’Interesse vo de betroffene Person verstönd. Es isch aber sinnvoll und wichtig, rechtziitig en Patienteverfügig z’maache, wo d’Wünsch und Vorstellige zur medizinsche Behandlig feschtghält. So cha ma sicher sii, dass d’Eigewöhnung und d’Umwähre i d’igene Händ bliibt.
In der Schweiz ist es wichtig, dass jede Person die Kontrolle über ihr eigenes Leben und ihre medizinischen Entscheidungen hat. Patientenverfügungen sind ein zentraler Bestandteil dieser Kontrolle. Doch was passiert, wenn keine solche Verfügung vorliegt? In diesem Artikel schauen wir uns die Entscheider an, die in solch einem Fall Verantwortung übernehmen.
Inhalt
- 1 Gesetzliche Regelungen zur Handlungsfähigkeit
- 2 Die Rolle der Angehörigen
- 3 Die Rolle von Ärzten und medizinischem Personal
- 4 Die Bedeutung der Patientenverfügung
- 5 Was passiert bei Unstimmigkeiten?
- 6 Externe Hilfe und Beratung
- 7 Regelungen zur Vertretung
- 8 Patientenverfügung hinterlegen
- 9 Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Gesetzliche Regelungen zur Handlungsfähigkeit
Gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), sind Personen, die urteilsfähig sind, in der Lage, Entscheidungen über ihre medizinische Versorgung zu treffen. Sollte jedoch jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden, sind die folgenden Bestimmungen zu beachten.
Die Rolle der Angehörigen
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, können Angehörige eine entscheidende Rolle spielen. Gemäss Art. 378 ZGB haben nahe Angehörige das Recht, die medizinische Versorgung des Betroffenen zu bestimmen. Zu den nahen Angehörigen gehören:
- Der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin
- Die Kinder des Betroffenen
- Die Eltern des Betroffenen
- Die Geschwister des Betroffenen
Falls mehrere Angehörige vorhanden sind, ist es wichtig, dass diese miteinander kommunizieren und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Konflikte zwischen den Angehörigen können jedoch auftreten und die Entscheidungsfindung erschweren.
Die Rolle von Ärzten und medizinischem Personal
Wenn keine Patientenverfügung existiert und keine Angehörigen erreichbar sind, liegt es an den behandelnden Ärzten, die medizinischen Entscheidungen zu treffen. Dabei müssen sie das Wohl des Patienten im Auge behalten. Die Medizinethik spielt hierbei eine bedeutende Rolle, und die Ärzte sind verpflichtet, im besten Interesse des Patienten zu handeln.
Ärzte können auch eine ethische Kommission hinzuziehen, wenn sie sich unsicher sind, wie sie mit einer bestimmten Situation umgehen sollen. Diese Kommission setzt sich aus Fachleuten zusammen, die beraten können, wie der Fall aus ethischer Sicht betrachtet werden sollte.
Die Bedeutung der Patientenverfügung
Um zu vermeiden, dass Angehörige oder Ärzte Entscheidungen treffen müssen, ist es ratsam, eine Patientenverfügung zu erstellen. Darin legt eine Person fest, welche medizinischen Massnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung gewünscht oder abgelehnt werden. Die Patientenverfügung gibt somit klare Anweisungen, und die betroffenen Personen können sich darauf beziehen.
Was passiert bei Unstimmigkeiten?
Falls es unter den Angehörigen oder zwischen den Angehörigen und dem medizinischen Personal Unstimmigkeiten gibt, können rechtliche Konflikte entstehen. In solchen Fällen können die betroffenen Parteien rechtliche Schritte einleiten, um ihre Sichtweise darzulegen. Ein Gericht kann dann letztlich entscheiden, wie in einem bestimmten Fall zu verfahren ist. Dies kann eine langwierige und emotionale Auseinandersetzung zur Folge haben.
Externe Hilfe und Beratung
In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn keine Lösung gefunden werden kann. So können beispielsweise Mediationsstellen oder rechtliche Berater hinzugezogen werden, um die Situation zu klären. Oft können solche Fachpersonen helfen, Konflikte zwischen Angehörigen zu entschärfen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Regelungen zur Vertretung
Die Vorsorgevollmacht ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Personen können im Voraus jemanden bestimmen, der sie bei medizinischen Entscheidungen vertritt, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Diese Vollmacht kann in der gleichen Urkunde wie die Patientenverfügung festgehalten werden, um Klarheit zu schaffen. Mehr Informationen dazu bieten Ressourcen wie Wo bekomme ich eine Patientenverfügung in der Schweiz.
Patientenverfügung hinterlegen
Sobald eine Patientenverfügung erstellt wurde, ist es wichtig, sie an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Es gibt verschiedene Optionen, wo dies geschehen kann. Manche Menschen entscheiden sich, ihre Verfügung bei ihrem Hausarzt zu hinterlegen, während andere sie an einem zentralen Ort aufbewahren, der für Angehörige leicht zugänglich ist. Informationen zur Aufbewahrung finden Sie bei Patientenverfügung: Wo kann man sie hinterlegen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, können Angehörige, behandelnde Ärzte oder andere Dritte medizinische Entscheidungen treffen. Die bessere Vorbereitung ist jedoch die Ausarbeitung und Hinterlegung einer Patientenverfügung, die sowohl rechtliche als auch ethische Klarheit schafft. Um zu erfahren, welche Art von Patientenverfügung am besten zu Ihnen passt, besuchen Sie Welche Patientenverfügung ist die beste in der Schweiz.
Dieser Artikel hat die verschiedenen Aspekte beleuchtet, warum es wichtig ist, eine klare Patientenverfügung zu haben. Für viele ist die Unsicherheit darüber, wer Entscheidungen trifft, ein beängstigender Gedanke.
Wenn kei Patienteverfügig vorliegt, entscheidet d’Geschäftsführigsperson vom Spital odr anderi medizinischi Fachlüüt d’Resultat vu dä Behandlig. Falls Familienmitglider oder legali Vormünder nit miteinst sind, chan au d’Erwägig vom Richter i d’Entscheidig mitiluege. D’Struktur vom schwiizerische Rechtssystem isch so ufbaut, dass d’Interesse und d’Würd vom Patient oder Patientin immer bevorzugt wäre, s’bescht nutzbar i diese spezifischi Situation.