Welche Möglichkeiten gibt es, die Rentenleistung bei einer Scheidung zu sichern?
Im Falle einer Scheidung in der Schweiz ist es wichtig, die Rentenleistung für die Zukunft zu sichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun. Zum einen kann man sich Gedanken über die Aufteilung der Altersvorsorgegelder machen. Hierbei ist zu beachten, dass bei der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Säule 3a spezielle Regelungen gelten. Zudem kann eine Scheidungsvereinbarung abgeschlossen werden, um die finanzielle Situation im Falle einer Scheidung klar zu regeln. Auch das Verschieben des Rentenalters oder die Übertragung von Rentenansprüchen auf den Ex-Partner sind mögliche Massnahmen, um die Rentenleistung zu sichern.
Eine Scheidung kann für viele Menschen eine emotionale und finanzielle Herausforderung darstellen. Besonders wichtig ist es, die zukünftige finanzielle Sicherheit zu berücksichtigen, insbesondere wenn es um Rentenleistungen geht. In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Rentenansprüche im Falle einer Scheidung zu sichern. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Optionen und geben Ihnen wertvolle Informationen.
Inhalt
Das Gesetzliche Rahmenwerk
In der Schweiz ist das Ehegesetz (ZGB) entscheidend für die Regelungen rund um die Scheidung und die damit verbundenen finanziellen Aspekte, inklusive der Renten. Gemäss Artikel 122 ZGB werden die während der Ehe erworbenen Pensionsansprüche in der Regel hälftig geteilt. Das bedeutet, dass beide Ehepartner Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenen Rentenleistungen haben. Diese Regelung gilt sowohl für die 1. Säule (AHV) als auch für die 2. Säule (Pensionskasse).
Die 1. Säule: AHV und Scheidung
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) bildet die erste Säule der schweizerischen Altersvorsorge. Im Falle einer Scheidung werden die AHV-Rentenansprüche ebenfalls hälftig geteilt. Dies geschieht durch den sogenannten Teilvertrag, der automatisch in Kraft tritt, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Es empfiehlt sich, einen Notar oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um alle rechtlichen Aspekte genau zu durchleuchten.
Die 2. Säule: Pensionskasse und Scheidung
Die 2. Säule, auch BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) genannt, ist oft der grösste Wert, den Ehepartner in einer Scheidung aufteilen müssen. Hier sind die Optionen zur Sicherung der Rentenleistungen:
- Pensionskassenausweis: Bei der Scheidung sollten beide Ehepartner einen aktuellen Pensionskassenausweis verlangen. Dieser gibt Auskunft über die angesparten Leistungen.
- Hälftige Teilung: Die Ansprüche aus der Pensionskasse werden in der Regel hälftig geteilt, sofern dies nicht anders vereinbart wird. Jeder Partner erhält einen Teil der Rentenansprüche des anderen.
- Freizügigkeitskonto: Falls eine der Parteien während der Ehe in eine andere Pensionskasse wechselt oder die Pensionskasse wechselt, wird der Betrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Auch hier gelten die gleichen Teilungsregeln.
Zusätzliche Vereinbarungen treffen
Die automatische Teilung der Pensionsansprüche ist nicht zwingend. Die Ehepartner haben die Möglichkeit, zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Hier sind einige Optionen:
- Gütertrennung: Eine Ehevereinbarung im Vorfeld kann eine Gütertrennung vorsehen, wo die Rentenansprüche eigenständig bleiben.
- Zahlung einer Abfindung: Statt der hälftigen Teilung kann auch eine Einmalzahlung vereinbart werden, die einer der Partner an den anderen leistet.
- Übertragung von Rentenansprüchen: Es besteht auch die Möglichkeit, dass der eine Partner auf seine Ansprüche zugunsten des anderen verzichtet.
Steuerliche Aspekte bei der Rententeilung
Die Teilung von Rentenansprüchen während einer Scheidung hat auch steuerliche Auswirkungen. In der Regel müssen die Rentenansprüche, die zwischen den Partnern aufgeteilt werden, als Teil des gemeinsamen Einkommens besteuert werden. Es ist ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die individuellen steuerlichen Folgen der Scheidung und der Rententeilung zu verstehen.
Planung für die Zukunft
Es ist wichtig, bei der Scheidung nicht nur an den momentanen Status zu denken, sondern auch langfristig zu planen. Die Aufteilung der Rentenansprüche kann sich wesentlich auf die finanzielle Situation nach der Scheidung auswirken. Hier einige Vorschläge zur zukünftigen Planung:
- Vorsorgeberatung: Suchen Sie nach einer professionellen Vorsorgeberatung, um zu erfahren, wie sich die Rententeilung langfristig auf Ihre finanzielle Situation auswirken könnte.
- Zusätzliche Vorsorge: Überlegen Sie, ob Sie zusätzlich zur AHV und BVG in private Vorsorgeprodukte investieren möchten.
- Regelmässige Überprüfung: Überprüfen Sie Ihre finanzielle Situation regelmässig, um sicherzustellen, dass Ihre Altersvorsorge den aktuellen Lebensumständen entspricht.
Die Sicherung von Rentenleistungen bei einer Scheidung in der Schweiz ist ein komplexes Thema, das sorgfältig geplant werden sollte. Es gilt, die relevanten gesetzlichen Regelungen zu kennen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Rententeilung zu informieren. Ob durch die hälftige Teilung von Pensionsansprüchen oder durch individuelle Vereinbarungen – es ist wichtig, alle Aspekte im Detail zu prüfen. Holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Rat, um eine optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.
Mit der richtigen Planung und Information können Sie auch nach einer Scheidung eine sichere Altersvorsorge aufbauen. Denken Sie daran, dass Ihre finanzielle Sicherheit von Anfang an Priorität haben sollte.
Bim Schiide chasch dini Rentebesitztüemer dur Aafellig oder Uebertragig ufs anderi Elterntail ufteile, das betrifft d’Rentekapital und d’Renteyschren. Mit esamte Vereinbarige oder esamte Scheidigsvertraag chasch du dini Renteregeli definiere und so di Renteleischig sichere. Wänn dir dini Rentiärwyterleitig sicher wänd afpassig, chöit ir Zuekunft s’Abgschlosse vo enere Renteparalleforsicherig s’richtige si.