Welche Leistungen bietet die ALV bei Kurzarbeit?
In dr Schwiz bietet d Arbeitslosenkass (ALV) Unterstützig a, wännes ufgrund vo Kurzarbeit zu Abbaum vo Arbeitsziit chunnt. Dä systematische Abbau vo Arbeitsziit mues vom Betrieb ägmäldet und vo de ALV bewilligt werde. Wänn dech dini Firma für Kurzarbeit agmeldet hät, chasch du bis zu 80% vo dim Verdienstusfall vo de ALV bechöme. D’Schwelle für d’Entschädigung isch aber erteilt, das heisst, du muesch e bestimmte Zahl vo Stund Arbeit pro Monet nachwiese, um d’Lohnusfall entschädigt z› gha. Es git au Wiiterbildungssubsidie und Massnahme, wo finanziell unterstützt wärde, um d’Arbeitslosigkeit z› verküürze und d’Chancen uf ere Widerinstig z› verbessere.
In der Schweiz ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) eine wichtige Institution, die Arbeitnehmer in schwierigen Zeiten unterstützt. Bei Kurzarbeit kann die ALV verschiedene Leistungen bieten, um betroffenen Mitarbeitenden zu helfen. In diesem Artikel schauen wir uns die Details an, wie die ALV bei Kurzarbeit funktioniert und welche spezifischen Leistungen zur Verfügung stehen.
Inhalt
- 1 Was ist Kurzarbeit?
- 2 Leistungen der ALV bei Kurzarbeit
- 3 1. Entschädigung für Verdienstausfall
- 4 2. Anspruchsvoraussetzungen
- 5 3. Verfahren zur Beantragung
- 6 4. Dauer der Leistungen
- 7 5. Zusätzliche finanzielle Unterstützungen
- 8 6. Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- 9 7. Informationen und Beratungsstellen
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ein betrieblicher Massnahmen, der es Unternehmen ermöglicht, in wirtschaftlich schwierigen Situationen die Arbeitszeiten temporär zu reduzieren. Dies hilft, Entlassungen zu vermeiden und Mitarbeitende zu halten. Die Kurzarbeit wurde insbesondere in aktuellen Krisensituationen eingesetzt, um die wirtschaftlichen Folgen zu mildern.
Leistungen der ALV bei Kurzarbeit
Die ALV bietet während der Kurzarbeit verschiedene Leistungen an, um finanzielle Einbußen für Mitarbeitende abzufedern. Die Hauptleistungen umfassen:
1. Entschädigung für Verdienstausfall
Die wichtigste Leistung der ALV bei Kurzarbeit ist die Entschädigung für Verdienstausfall. Mitarbeitende erhalten eine finanzielle Unterstützung, wenn ihre Arbeitszeit reduziert wird. Die Höhe der Entschädigung beträgt in der Regel 80% des letzten Lohns, wobei auch ein Höchstbetrag gilt. Dieser Höchstbetrag ist auf 12’350 CHF pro Monat festgelegt.
2. Anspruchsvoraussetzungen
Damit Mitarbeitende Anspruch auf die Kurzarbeitsentschädigung haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber muss ein bewilligungsfähiges Kurzarbeitsmodell einführen.
- Die Mitarbeitenden müssen bei der ALV versichert sein.
- Der Lohnausfall muss aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage wie z.B. einem Umsatzrückgang erfolgen.
- Die reduzierte Arbeitszeit muss mindestens 10% betragen.
3. Verfahren zur Beantragung
Für die Beantragung der Kurzarbeitsentschädigung muss der Arbeitgeber einen Antrag bei der zuständigen ALV-Stelle stellen. Hier sind die Schritte im Verfahren:
- Der Arbeitgeber informiert die Mitarbeitenden über die Einführung von Kurzarbeit.
- Die ALG 5 Form muss ausgefüllt und eingereicht werden.
- Die ALV prüft den Antrag und informiert den Arbeitgeber über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Nach der Genehmigung kann der Arbeitgeber die Entschädigung für die Mitarbeitenden beantragen.
4. Dauer der Leistungen
Die ALV kann Kurzarbeitsentschädigungen für maximal 18 Monate gewähren, wobei spezifische Fristen und Konditionen gelten können. In ausserordentlichen Situationen, etwa in schweren Wirtschaftskrisen, kann diese Dauer verlängert werden.
5. Zusätzliche finanzielle Unterstützungen
Zusätzlich zur Kurzarbeitsentschädigung können Mitarbeitende auch andere finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen, wie z.B.:
- Sozialhilfe-Leistungen, wenn der Lebensunterhalt nicht mehr gedeckt ist.
- Vermittlungsangebote der ALV zur Unterstützung bei der Jobsuche.
- Berufsweiterbildungen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
6. Auswirkungen auf die Altersvorsorge
Die Kurzarbeit kann auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge der Mitarbeitenden haben. Da während der Kurzarbeit ein Teil des Einkommens wegfällt, kann sich dies negativ auf die Pensionskassenbeiträge auswirken. Es ist wichtig, dass Mitarbeitende sich über ihre Rentenansprüche und mögliche Lücken bei der Vorsorge informieren.
7. Informationen und Beratungsstellen
Für detaillierte Informationen über Kurzarbeit und die entsprechenden Leistungen der ALV können Mitarbeitende und Arbeitgeber die offiziellen Webseiten der ALV und regionalen Beratungsstellen besuchen. Dort finden sich auch Informationen über Webinare und Beratungsmöglichkeiten.
Die ALV spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Mitarbeitenden während der Kurzarbeit. Mit der Entschädigung für Verdienstausfall und der Möglichkeit für zusätzliche finanzielle Hilfe ermöglicht die ALV eine gewisse finanzielle Sicherheit in schwierigen Zeiten. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die Leistungen und den Antragprozess zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
In dr Schwiiz übernimmnd d’Arbeitslosnchasse bi Kurzarbeit e Teil vo de Lohnkostn und zahle au Taggelder, well d’Mitarbeitnd wenigerch Arbet hend. So chönd d’Unternehhmne churzfriischtigi finanzielli Entlastig erfahre und d’Arbitnehmer ihre Einkommensverlust chompensiere. Es isch wichtig, rechtzitig mit der ALV Kontakt ufnäh und d’Bedingige z’kläre, um vode Unterstützig z’profitiere.