Was kann man alles von den Steuern abziehen in der Schweiz?

Die Schweiz bietet viele Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren, indem Sie bestimmte Ausgaben von den Steuern abziehen können. Ob Berufsauslagen, Vorsorgebeiträge oder Krankheitskosten – in diesem Artikel erklären wir, welche Abzüge möglich sind und wie Sie diese geltend machen können.

Berufsauslagen

Berufsauslagen sind ein wichtiger Bereich der Steuerabzüge. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören:

  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg (ÖV oder Kilometerpauschale für das Auto).
  • Verpflegungskosten, wenn keine günstige Verpflegungsmöglichkeit in der Nähe des Arbeitsortes besteht.
  • Berufskleidung und Arbeitsmaterialien.

Diese Auslagen müssen nachweisbar und in direktem Zusammenhang mit Ihrer Erwerbstätigkeit stehen.

Beiträge zur Altersvorsorge

Einzahlungen in die Säule 3a, die private Altersvorsorge, sind steuerlich absetzbar. Der maximale Abzugsbetrag beträgt:

  • 7’056 CHF (Stand 2025) für Angestellte mit Pensionskasse.
  • 20 % des Nettoeinkommens, maximal 35’280 CHF, für Selbstständige ohne Pensionskasse.

Diese Abzüge können erheblich zur Steuerersparnis beitragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge stärken.

Kranken- und Gesundheitskosten

Krankheits- und Unfallkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können unter bestimmten Bedingungen abgezogen werden. Dazu gehören:

  • Arzt- und Spitalkosten.
  • Zahnarztkosten.
  • Kosten für Medikamente und Therapien.

Ein Abzug ist jedoch nur möglich, wenn die Kosten einen bestimmten Prozentsatz des steuerbaren Einkommens übersteigen (je nach Kanton unterschiedlich).

Kinderbetreuungskosten

Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder abziehen, sofern diese notwendig sind, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Abzugsfähig sind:

  • Kosten für Kindertagesstätten.
  • Betreuung durch Tagesmütter oder Babysitter.
  • Mittagstische für Schulkinder.

Der maximale Abzugsbetrag variiert je nach Kanton, liegt aber in der Regel zwischen 10’000 und 25’000 CHF pro Kind.

Unterstützungszahlungen

Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehepartner oder unterstützungsbedürftige Verwandte sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen nachweisbar und vertraglich geregelt sind.

Weiterbildungskosten

Kosten für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen können abgezogen werden, sofern sie direkt mit Ihrer aktuellen oder zukünftigen Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Dazu gehören:

  • Kursgebühren.
  • Kosten für Lernmaterialien.
  • Reisekosten zu Weiterbildungsorten.

Schuldzinsen

Schuldzinsen aus Hypotheken, Krediten oder anderen Darlehen sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar. Der Abzug gilt jedoch nicht für Tilgungszahlungen.

Die Schweiz bietet zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen, indem Sie verschiedene Kosten und Beiträge abziehen können. Eine sorgfältige Steuerplanung und die korrekte Dokumentation der Ausgaben sind entscheidend, um das Maximum an Abzügen geltend zu machen. Weitere Informationen zur Steuerbelastung finden Sie in unserem Artikel Wie viel Steuern zahlt man in der Schweiz?.

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