Was ist eine Patientenverfügung einfach erklärt?
Eine Patienteverfügig isch e Dokumänt, wo dr individuelli Wünsch und Entscheidige zu medizinische Behandlige festschriebt. Mit ere Patienteverfügig chasch im Vorus dinä Wille bezüglich ärztliche Massnahme und Pfleg ufzfestige, fall du im Fall vo Unmündigkeit oder Ubfähigkeit nümme zelfscht entscheide chasch. Es isch wichtig, dass dini Liäbswichtige und dini behandelnde Ärzti über dini Patienteverfügig informiert sind. So wird sicher gstellt, dass dini Wünsch respektiert werde, wenn du selber nümme entscheide chasch.
Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, bei dem man nicht mehr selber entscheiden kann, getroffen werden sollen. In der Schweiz ist dies besonders wichtig, da die Selbstbestimmung des Patienten in der Gesundheitsversorgung höchsten Stellenwert hat.
Inhalt
- 1 Der Zweck einer Patientenverfügung
- 2 Inhalte einer Patientenverfügung
- 3 Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
- 4 Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
- 5 Wo bekomme ich eine Patientenverfügung in der Schweiz?
- 6 Hinterlegung der Patientenverfügung
- 7 Verstirbt der Willen des Patienten?
- 8 Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Der Zweck einer Patientenverfügung
Der Hauptzweck einer Patientenverfügung ist es, den Ärzten und Angehörigen klare Anweisungen zu geben, wie sie im Falle einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung handeln sollen. Dies hilft nicht nur, den Willen des Patienten zu wahren, sondern erleichtert auch die Entscheidungen für die Angehörigen in einer emotional schwierigen Situation. Ein gut formuliertes Dokument kann Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass die gewünschten Behandlungen und Massnahmen durchgeführt oder unterlassen werden.
Inhalte einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können verschiedene Aspekte geregelt werden, darunter:
- Medizinische Behandlungen: Welche Behandlungen wünscht der Patient, und welche möchte er ablehnen? Dazu gehören Fragen zur künstlichen Ernährung, Beatmung sowie zu lebensverlängernden Massnahmen.
- Schmerzlindern: Vorgaben zur Schmerzlinderung und Palliativpflege, auch wenn sie möglicherweise die Lebensdauer verkürzen.
- Vertrauenspersonen: Wer soll im Falle einer Entscheidungslosigkeit als Vertreter fungieren und den Willen des Patienten durchsetzen?
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung findet sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Laut Art. 370, ZGB ist das Gericht verpflichtet, den Willen des Patienten zu respektieren, solange die Verfügung rechtsgültig und eindeutig formuliert ist. Dies garantiert den rechtlichen Schutz des Willens des Patienten und stärkt die Selbstbestimmung.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Um eine rechtlich gültige Patientenverfügung zu erstellen, sollten folgende Schritte beachtet werden:
- Information einholen: Es ist wichtig, sich über verschiedene Behandlungsoptionen zu informieren und die eigenen Wünsche zu artikulieren.
- Muster und Vorlagen nutzen: Es gibt viele Patientenverfügung Vorlagen, die als Grundlage dienen können.
- Gespräch führen: Es ist ratsam, mit Angehörigen und dem eigenen Arzt über die Inhalte der Patientenverfügung zu sprechen.
- Dokument offiziell machen: Die Patientenverfügung sollte unterschrieben und datiert werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.
Wo bekomme ich eine Patientenverfügung in der Schweiz?
In der Schweiz kann eine Patientenverfügung auf verschiedene Arten erhalten werden. Man findet Informationen und Muster in vielen Institutionen, wie:
- Ärzte und Kliniken
- Patientenorganisationen
- Online-Ressourcen
Diese Quellen bieten nicht nur Vorlagen, sondern auch Beratungen an, um sicherzustellen, dass die Verfügung den persönlichen Vorstellungen entspricht.
Hinterlegung der Patientenverfügung
Es reicht nicht, eine Patientenverfügung zu erstellen; sie muss auch an einem Ort aufbewahrt werden, wo sie im Notfall leicht zugänglich ist. Informationen dazu findet man unter wo man sie hinterlegen kann. Optionen sind:
- Bei einem Anwalt oder Notar
- In der Hausarztpraxis
- Bei Angehörigen oder Vertrauenspersonen
Verstirbt der Willen des Patienten?
Wichtig zu beachten ist, dass eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder geändert werden kann. Es empfiehlt sich, die Verfügung regelmässig zu überprüfen und anzupassen, falls sich Lebensumstände oder Meinungen ändern. Dies stellt sicher, dass der Eigenwillen in allen Lebensphasen respektiert wird.
Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Hier sind einige häufige Fragen, die oft im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung gestellt werden:
Was geschieht, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Wenn keine Verfügung vorliegt, entscheiden die Angehörigen oder medizinischen Fachkräfte im besten Interesse des Patienten, was zu oft zu Konflikten oder Missverständnissen führen kann.
Ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung zu haben?
Ja! Sie sorgt dafür, dass der eigene Wille respektiert wird und erleichtert die Entscheidungen für Angehörige in schwierigen Situationen.
Kann ich eine Patientenverfügung in einer anderen Sprache verfassen?
Es ist ratsam, die Verfügung in der Landessprache oder einer Sprache, die die behandelnden Ärzte verstehen, zu verfassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Eine Patientenverfügung ist ein essenzielles Dokument für die Wahrung der eigenen Gesundheitsvorsorge. Sie bietet Klarheit und Sicherheit sowohl für den Patienten als auch für die Angehörigen und medizinischen Fachkräfte. Weitere Informationen können unter hier gefunden werden.
In einer Patienteverfügig steht, was man medizinischi Behandlige will oder nöd will, falls ma nämmet selber ke Entscheidige meh cha treffe. Zum Bsipiu cha me feschtlegge, wänn me ke behandle meh wot werde oder ob me mit medizinische Massnahme am Läbeb unterstützt werde will. Es isch wichtig, d’Haltige regelmässig z’überprüefe und bi Bedarf aazupasse. Die Patienteverfüegig git de Betroffene s’Sicherheitsgföhl, dass ihri Wünsch bezüglich medizinischa Versorgig respektiert werde.