Prämienverbilligung – Bis zu 70% Ihrer Krankenkassenprämien sparen
Die Prämienverbilligung ist eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungen in der Schweiz und kann Ihre Krankenkassenprämien drastisch reduzieren. Millionen von Schweizer Haushalten profitieren bereits – gehören Sie auch dazu!
So profitieren Sie von der Prämienverbilligung:
Anspruch prüfen: Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton
Antrag stellen: Meist automatisch oder mit einfachem Formular
Beiträge berechnen: Bis zu 70% Rabatt auf Ihre Prämien möglich
Rückwirkende Zahlung: Oft wird rückwirkend ausbezahlt
Jährliche Erneuerung: Automatische oder manuelle Verlängerung
Konkrete Ersparnisse: Eine vierköpfige Familie kann bis zu CHF 15’000 pro Jahr an Prämienverbilligung erhalten. Selbst mittlere Einkommen profitieren oft von Unterstützung.
Wichtig: Auch wenn Sie letztes Jahr keinen Anspruch hatten, können sich die Verhältnisse geändert haben. Prüfen Sie Ihren Anspruch jährlich neu!
Um die Prämienverbilligung online zu beantragen, ist es wichtig, den Prozess und die Voraussetzungen zu kennen. Zuerst musst du dich auf der Website deiner jeweiligen Wohnsitzkanton anmelden. Dort findest du das Onlineformular für die Beantragung der Prämienverbilligung. Du wirst gebeten, persönliche Daten wie Einkommen, Vermögen und Familiensituation anzugeben. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars … mehr lesen
Für Studierendi in dr Schwiiz git’s d’Möglichkeit vo Prämiaverbilligige z’profitiere. Dä Vorussetzig isch, dass me gäu cheni si oder bi ene privat Krankenkasse versichert isch. D’Schwiizer Regierig unterstützt Studierendi finanziell, indem sie e Teil vo de monatliche Krankenkasseprämie iübernimmt. Dä Betrag hänkt vom Einkomme ab und kunnt Studierendi helfe, ihri Gesundheitskoste besser z’finanzierä. Es lohnt … mehr lesen
Prämienverbilligung wird in der Schweiz an Personen ausbezahlt, die über geringe Einkommen verfügen und sich die Krankenversicherungsprämien nur schwer leisten können. Dieser finanzielle Zuschuss vom Kanton oder der Gemeinde hilft dabei, die monatlichen Prämienkosten zu reduzieren. Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und dem Vermögen der Person. Um von der Prämienverbilligung … mehr lesen
Für Rentner in der Schweiz gibt es die Möglichkeit, von Prämienverbilligungen zu profitieren. Diese helfen dabei, die hohen Krankenkassenprämien zu reduzieren und somit die monatlichen Ausgaben zu senken. Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Rentner. So sollen vor allem Personen mit einem bescheidenen finanziellen Hintergrund entlastet werden. Es … mehr lesen
Neben der Prämienverbilligung gibt es in der Schweiz auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit bescheidenem Einkommen. Dazu zählen beispielsweise die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, die zusätzliche finanzielle Hilfe für Rentnerinnen und Rentner sowie für Personen mit einer Invalidenrente bieten. Zudem können Familien mit tiefem Einkommen Unterstützung vom Familienausgleichsfonds erhalten, um die Gesundheitskosten ihrer Kinder zu decken. … mehr lesen
Wenn du keine Prämienverbilligung erhältst, gibt es dennoch Möglichkeiten, um deine Krankenkassenprämien zu senken. Es lohnt sich, verschiedene Optionen zu prüfen und zu vergleichen, um die besten Konditionen zu finden. Dazu gehören beispielsweise der Wechsel zu einem günstigeren Krankenkassenmodell, die Wahl einer höheren Franchise oder die Überprüfung von Zusatzversicherungen. Auch die rechtzeitige Anpassung der Versicherungsdeckung … mehr lesen
Im Kanton Aargau gibt es die Möglichkeit, Prämienverbilligung zu beantragen. Das Ziel dieser Massnahme ist es, Personen mit bescheidenem Einkommen finanziell zu entlasten und ihnen den Zugang zur Krankenversicherung zu erleichtern. Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach dem Einkommen und der finanziellen Situation des Antragstellers. Um von dieser Unterstützung zu profitieren, muss ein entsprechendes … mehr lesen
Prämieverbilligung isch e finanzielli Ungerstützig vo de Schwiz fir Mänsche, wo ihri Krankeschutzprämie nid voll zahle chönne. Häushalt mit mehrere Persone chönne vo dere Prämieverbilligung profitiere, wenn si beschtimmte Vorussetzig erfülle. Dazu zählt zum Bispil e tüfg Ynkomme, aber au Faktore wie d’Grössi vom Haushalt und d’Zahl vo de Chinder spiele e Rool. D’Prämieverbilligung cha … mehr lesen
Ja, in der Schweiz ist es möglich, die Prämienverbilligung rückwirkend zu beantragen. Allerdings gibt es bestimmte Fristen zu beachten, um diesen Anspruch geltend machen zu können. Grundsätzlich müssen Anträge für die Prämienverbilligung jeweils bis Ende November des laufenden Jahres bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Falls man diesen Termin verpasst hat, kann eine rückwirkende Beantragung … mehr lesen
Im Kanton Bern können Personen mit bescheidenem Einkommen und Vermögen von einer Prämienverbilligung profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie eine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen haben. Um von der Prämienverbilligung zu profitieren, können berechtigte Personen einen Antrag beim zuständigen Amt für Sozialversicherung stellen. Dabei werden das Einkommen, das Vermögen und die familiäre Situation berücksichtigt. Die Höhe der … mehr lesen
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