Arbeitslosengeld ohne vorherige Beschäftigung: Ist das möglich?

I de Schwiiz chasch Arbeitslosa Geld bezaue, ou wenn du vorher kei beschäftigtig gha hesch. Zum Bischpil, weni grad vo de Schuel oder vo ere Erziehigspause chumm und no kei Arbeit gfunde ha.

Du muesch dich aber üblicherwiis biere Arbeitslosenkass mälde und Bedingige erfülle, wie zum Bischpil, dass du arbeitsfähig und arbeitswillig bisch. Außerdem chasch du ned unbegrenzt Arbeitslosageld bezaue. I de meischte Fäll isch d’Leistungsdauer begrenzt und hänkt vo dine vorgängige Sozialversicherigsbeiträg ab.

Wenn du miar Infos zum Arbeitslosageld ohni vorhirigi Beschäftigtig bruchsch, dänn chasch di ah di zueständigi Arbeitslosenkass wände oder uf dereir Website informiere.







Arbeitslosengeld ohne vorherige Beschäftigung in der Schweiz

Was ist Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von den Arbeitslosenkassen in der Schweiz ausbezahlt wird, um Menschen in einer wirtschaftlichen Notlage zu helfen. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument, um die Bevölkerung vor einem kompletten finanziellen Ruin zu schützen, sollte man seine Anstellung verlieren.

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

In der Regel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Antragsteller muss arbeitslos sein.
  • Der Antragsteller muss sich bei der zuständigen Arbeitslosenkasse gemeldet haben.
  • Es müssen vorherige Beitragsjahre nachgewiesen werden, in denen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

Kann man Arbeitslosengeld ohne vorherige Beschäftigung erhalten?

Um es klar zu sagen: Ja, es ist möglich, in bestimmten Fällen Arbeitslosengeld zu erhalten, auch wenn man zuvor keine reguläre Beschäftigung hatte. Dies betrifft insbesondere folgende Gruppen:

Personen in Ausbildung

Wenn eine Person eine berufliche Grundbildung oder eine andere Ausbildungsstätte besucht hat, kann sie unter Umständen Arbeitslosengeld beantragen, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und man sich aktiv um eine neue Stelle bemüht.

Wiederintegrierende Personen

Wenn jemand nach einer längeren Abwesenheit (z.B. wegen Krankheit oder Mutterschaft) wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchte, kann ebenfalls ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, auch ohne vorherige reguläre Anstellung.

Personen, die aus dem Ausland zurückkehren

Wenn Schweizer Bürger aus dem Ausland zurückkehren und zu diesem Zeitpunkt keine Anstellung vorweisen können, können sie ebenfalls Arbeitslosengeld beantragen, wenn sie die anderen Voraussetzungen erfüllen (z.B. Wohnsitz in der Schweiz, Bereitschaft für eine neue Stelle etc.).

Wie wird Arbeitslosengeld berechnet?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auf der Grundlage der zuletzt erzielten Einkommen in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel die letzten 24 Monate) berechnet. Die Genossenschaft wird dann einen Prozentsatz des durchschnittlichen monatlichen Einkommens als Taggeld gewähren. Die genaue Prozentsätze für das Taggeld sind in der Regel wie folgt:

  • 70% des versicherten Verdiensts für Personen mit Unterhaltspflichten.
  • 60% des versicherten Verdiensts für Personen ohne Unterhaltspflichten.

Was sind die Schritte zur Beantragung von Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, sollten die folgenden Schritte beachtet werden:

  1. Anmeldung bei der zuständigen Arbeitslosenkasse: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit muss man sich bei der Kasse melden.
  2. Dokumente und Nachweise bereitstellen: Dazu zählen beispielsweise der Lebenslauf, eine Bestätigung der Arbeitslosigkeit, Nachweise über frühere Beschäftigungen, etc.
  3. Füllung des Antragsformulars: Hierbei müssen persönliche Daten sowie Informationen über die letzten Arbeitseinsätze angegeben werden.
  4. Erwartung der Entscheidung: Nach der Einreichung wird die Arbeitslosenkasse den Antrag prüfen und die Entscheidung mitteilen. Bei Bewilligung wird das Geld direkt überwiesen.

Rechte und Pflichten während des Bezugs von Arbeitslosengeld

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld müssen Empfänger bestimmte Rechte und Pflichten einhalten:

Rechte

  • Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Kasse.
  • Recht auf Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche.
  • Recht auf Weiterbildungen, die von der Kasse finanziert werden können.

Pflichten

  • Aktive Stellensuche: Man muss nachweisen, dass man aktiv nach einer Stelle sucht.
  • Meldeschwierigkeiten: Alle Arbeitsangebote müssen den Behörden gemeldet werden.
  • Teilnahme an Beratungen und Schulungen: Man ist verpflichtet, an vorgeschlagenen Schulungen teilzunehmen, die dazu dienen, die Vermittlungsfähigkeit zu erhöhen.

Schlussbemerkung

In der Schweiz haben auch Personen ohne vorherige regelmäßige Beschäftigung die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen, sofern sie die entsprechenden Anforderungen und Voraussetzungen erfüllten. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig und umfassend über die Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, um eine finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


Uss dä Band ir Schweiz chasch Arbeitslosengeld bezieh, ou wenn du ändere Steueregschäft nid gha hesch. Es git aber gwüssi Bedingige, wo erfüllt sii müend, zum Bispiu, dass du chrankheitshalber oder well dich dimarbetslehr hend, nid cha arbetshüschu üebrno. Es isch wichtig, dass du dini Situazio offiziu bi dä AAM meldest und alli Necessary Dokumänt iireichsch, üs denn diskreizi Leischtige z’empfah.

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