Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Voraussetzungen im Überblick

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Voraussetzungen im Überblick

Bezüger vo Ergänzigsleistige sind Persone i de Schwiz, wo im Alter, bi Invalidität oder bi hohem Gesundheitskoste ned gno deglich iadancho chönd. D’Voraussetzige für Ergänzigsleistige sind zum Bispiu, dass d’Persone schwiizerbüergerlich si, i de Schwiz chönne wohne und ned gno deglich iadancho chönd. Außerdem münd d’Vermöge unger bestimmte Greizwerte liege. Essentiell isch au, dass d’Einkomme ned usreiche für d’Lebenshaltigskoste. As besteht also es Recht uf Ergänzigsleistige, sofern d’Bedürfnis för d’Unterstützig erföllt sind.

Was sind Ergänzungsleistungen?

Die Ergänzungsleistungen (EL) sind eine finanzielle Unterstützung in der Schweiz, die denjenigen Menschen hilft, die durch ihre Rente oder andere Einkünfte nicht genügend Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ergänzungsleistungen kommen oftmals zur Anwendung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken.

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben grundsätzlich folgende Personengruppen:

  • Personen, die eine AHV-Rente oder eine IV-Rente erhalten.
  • Personen, die Leistungen wegen Alter, Invalidität oder Hinterlassenenleistungen bekommen.
  • Angehörige von Personen in bestimmten sozialen Dienstleistungen wie Pflegeheimen oder Rehabilitationszentren.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Niedriges Einkommen

Der Antragsteller muss über ein Einkommen verfügen, das unter dem minimalen Existenzminimum liegt. Dies beinhaltet die Rente aus der AHV oder IV sowie andere Einkünfte, die zum Lebensunterhalt beitragen.

2. Vermögen

Auch das Vermögen spielt eine entscheidende Rolle. Der Gesamtwert des Vermögens darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. In der Regel müssen Personen mit einem hohen Vermögen ihre Ersparnisse zunächst aufbrauchen, bevor sie Ergänzungsleistungen beanspruchen. Die genaue Vermögensgrenze kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter und dem Wohnort.

3. Wohnsitz in der Schweiz

Um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, muss der Antragsteller seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Es spielt keine Rolle, ob die Person Bürgerin oder Bürger der Schweiz ist oder nicht, solange sie in der Schweiz wohnhaft ist und die obigen Bedingungen erfüllt.

Berechnung der Ergänzungsleistungen

Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird individuell berechnet. Es werden dabei folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Das anrechenbare Einkommen
  • Das anrechenbare Vermögen
  • Die spezifischen Lebenshaltungskosten des Antragstellers, wie Mietkosten und Krankenkassenprämien

Wichtigste Schritte zur Beantragung

Um Ergänzungsleistungen zu beantragen, sind folgende Schritte erforderlich:

1. Antragsformular ausfüllen

Das Antragsformular kann in der Regel online heruntergeladen oder bei den zuständigen Ämtern angefordert werden. Achten Sie darauf, alle notwendigen Informationen vollständig anzugeben.

2. Nachweise beilegen

Belegen Sie Ihr Einkommen und Vermögen durch entsprechende Dokumente. Dazu gehören Kontoauszüge, Rentenbescheide und andere relevante Nachweise. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

3. Einreichung

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ein. Diese entscheidet dann über die Berechtigung und die Höhe der Leistungen.

Ergänzungsleistungen und Autobesitz

Der Besitz eines Autos hat ebenfalls Einfluss auf den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. In bestimmten Fällen kann der Autobesitz angerechnet werden, was entscheidend für die Höhe der Leistungen ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Ergänzungsleistungen und Autobesitz.

Anspruch auf Rückzahlung

In einigen Fällen müssen erhaltene Ergänzungsleistungen zurückgezahlt werden, etwa wenn sich das Einkommen oder Vermögen nachträglich erhöht. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Ergänzungsleistungen zurückzahlen.

Besonderheiten für bestimmte Gruppen

Es gibt spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen, wie z.B. für Alleinerziehende, Personen mit Behinderungen oder ältere Menschen. Diese Gruppen haben oft zusätzliche Ansprüche oder erleichterte Bedingungen, um in den Genuss von Ergänzungsleistungen zu kommen.

Die Beantragung und der Anspruch auf Ergänzungsleistungen sind komplex, aber wichtig, um den Lebensstandard der Betroffenen zu sichern. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt an die zuständigen Ämter oder Fachberatungen zu wenden.

Mensche mit niedrigem Einkommen und Vermögen chönd in de Schwiiz Ergänzungsleischtige beantrage. D› Voraussetzige dafür sind, dass mer d› AHV oder IV-Rente bezieht, s› Einkomme und Vermöge en bestimmte Schwellwert nid übersteige und me mängisch sitztchrankt oder alt isch. Wer däne Kriterie entspricht, chunnt in Frong för d’Ergänzungsleischtige.

Similar Posts

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert