Wie funktioniert die AHV-Rente in der Schweiz?
Inhalt
Was ist die AHV-Rente?
Die AHV-Rente ist eine staatliche Altersrente, die alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie Erwerbstätige erhalten, die Beiträge zur AHV geleistet haben. Sie wird in erster Linie durch Lohnabzüge finanziert und basiert auf dem Prinzip der Solidarität: Erwerbstätige zahlen Beiträge, um die Renten der heutigen Pensionierten zu finanzieren.
Wer hat Anspruch auf die AHV-Rente?
Anspruch auf die AHV-Rente haben:
- Personen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben (64 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer).
- Alle, die mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge geleistet haben.
- Personen, die in der Schweiz wohnen oder hier erwerbstätig sind.
Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab.
Wie wird die AHV-Rente berechnet?
Die Berechnung der AHV-Rente basiert auf drei Hauptfaktoren:
- Beitragsjahre: Um die volle Rente zu erhalten, müssen Männer und Frauen die vollen Beitragsjahre (mindestens 44 Jahre für Männer und 43 Jahre für Frauen) aufweisen.
- Durchschnittliches Jahreseinkommen: Dieses wird aus den in der Erwerbszeit erzielten Einkommen berechnet.
- Gutschriften für Erziehungs- und Betreuungspflichten: Diese Gutschriften erhöhen das durchschnittliche Jahreseinkommen und damit die Rente.
Die maximale AHV-Rente beträgt derzeit 2’450 CHF pro Monat (Stand 2025). Die minimale Rente liegt bei 1’225 CHF, sofern die vollen Beitragsjahre erfüllt sind.
Wann kann man die AHV-Rente beziehen?
Das reguläre Rentenalter beträgt 64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer. Es ist jedoch möglich, die Rente vorzeitig oder aufgeschoben zu beziehen:
- Vorzeitiger Bezug: Sie können die Rente bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter beziehen. Dies führt jedoch zu einer lebenslangen Kürzung der Rente (6,8 % pro vorgezogenem Jahr).
- Aufschub der Rente: Ein Aufschub von bis zu fünf Jahren ist möglich und erhöht die Rente entsprechend.
Wie finanziert sich die AHV?
Die AHV wird hauptsächlich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Der Beitragssatz beträgt 8,7 % des Bruttolohns, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte zahlen. Weitere Einnahmequellen sind:
- Beiträge von Selbstständigen und Nichterwerbstätigen.
- Bundesbeiträge.
- Erträge aus der Mehrwertsteuer.
Steuerliche Behandlung der AHV-Rente
Die AHV-Rente ist steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung deklariert werden. Dies gilt sowohl für in der Schweiz wohnhafte Rentner als auch für im Ausland lebende Personen, die eine AHV-Rente beziehen.
Zusammenhang mit anderen Säulen der Altersvorsorge
Die AHV bildet die erste Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems. Sie wird durch die berufliche Vorsorge (Säule 2) und die private Vorsorge (Säule 3a) ergänzt. Zusammen sollen diese drei Säulen den Lebensstandard im Alter sichern.
Die AHV-Rente ist ein essenzieller Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie bietet eine Grundsicherung im Alter und wird durch Beiträge von Erwerbstätigen finanziert. Um die volle Rente zu erhalten, ist es wichtig, die Beitragsjahre zu erfüllen und auf eine lückenlose Erwerbsbiografie zu achten. Planen Sie frühzeitig, um Ihre Ansprüche zu optimieren und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.